![]() |
|
|
Geschäftsverteilungsplan
Der 1.
Vorsitzende
1. Der 1.
Vorsitzende ( Vors.) vertritt die PSG in der Öffentlichkeit, in
Dachverbänden und Organisationen und im Geschäftsverkehr im Sinne des §
26 BGB. Er vertritt die Gilde nach innen und außen, gerichtlich und
außergerichtlich.
Er ist berechtigt, notwendige Rechtsgeschäfte im Sinne der Satzung und
auf Grundlage der Beschlüsse der MV und des Vorstandes abzuschließen. Er
führt den Dienstgrad eines Majors.
2. Er leitet die Sitzungen und Versammlungen der PSG. Bei Abstimmungen,
bei denen Stimmgleichheit besteht, entscheidet seine Stimme.
Er führt die Gilde als Hauptverantwortlicher des Vorstandes, leitet und
koordiniert die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes und des
erweiterten Vorstandes.
3. Er übt die Kontrolle über die Vermögensverwaltung, das Beitrags- und
Kassenwesen, die Buchführung, die Jahresabschlüsse und die
Mitgliederverwaltung aus.
4. Dem Vors. obliegt die Aushandlung von Verträgen der Gilde mit
Dritten. Er ist bei Vertragsabschlüssen im Zusammenwirken mit einem
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes nach § 26 BGB
unterschriftsberechtigt, hierbei liegt bei der Kenntnisnahme der
Verträge durch den SchM der Gilde ein Schwerpunkt. Vertragsabschlüsse
sind auf der nächsten Vorstandssitzung dem Vorstand bekannt zu geben.
5. Er erarbeitet langfristige Vereinsziele als Beschlussvorlagen für den
Vorstand und vergibt sachgerechte Arbeitsaufträge an die Mitglieder des
Vorstandes und des erweiterten Vorstandes.
6. Ihm obliegt die Beantragung zur Verleihung von Ehren- und
Jubiläumsnadeln sowie Auszeichnungen von Dachverbänden und
Organisationen.
7. Er hat das Recht, an allen Sitzungen und Versammlungen der Gilde,
ihrer Organe und Untergliederungen teilzunehmen.
Der 2.
Vorsitzende (StV)
1. Der 2.
Vorsitzende (StV) vertritt den Vorsitzenden bei seiner Verhinderung und
nimmt dann dessen Amtsgeschäfte mit allen Rechten und Pflichten wahr.
2. Der StV verwaltet und betreut das Schützenheim der Gilde und ist
verantwortlich für die Übergabe / Übernahme des Schützenheimes bei
zeitweilige Untervermietung, sowie für die Kassierung der Miete von den
Nutzern. Die Mieteinnahmen rechnet er gegen Beleg beim SchM ab.
3. Mindestens einmal im Geschäftsjahr ist unter seiner Verantwortung
eine Inventur aller materiellen Bestände im Schützenheim durchzuführen.
Über das Ergebnis dieser Inventur hat er dem Vorstand einen
schriftlichen Bericht zu erstatten.
Der
Schriftführer
1. Der
Schriftführer (SF) erledigt den internen Schriftverkehr in der Gilde.
Insbesondere ist er zuständig für Anschreiben an die Mitglieder der
Gilde.
2. Der SF ist zuständig für die Protokollierung der Vorstandssitzungen
der PSG und die Einladung zu diesen Sitzungen.
3. Der SF nimmt die Funktion eines Referenten für Öffentlichkeitsarbeit
wahr und hält in dieser Funktion Verbindung zu den Massenmedien.
Veröffentlichungen an die Massenmedien sind vor ihrer Weiterleitung an
diese mit dem geschäftsführenden Vorstand abzustimmen, zu beraten und
durch ein Mitglied gegenzuzeichnen.
Der
Schatzmeister
1. Dem
Schatzmeister (SchM) obliegt in Zusammenarbeit mit dem Vors. die Führung
des Vereines nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Der SchM verwaltet das
Vermögen der PSG im Auftrage des Vorstandes und der Mitglieder und hat
den effizienten Einsatz der finanziellen Mittel zu sichern. Seine
Aufgaben ergeben sich aus der Finanzordnung der PSG.
2. Der SchM ist verantwortlich für die Erstellung und Bearbeitung von
Fördermittelanträgen an Dachorganisationen , Verbände und kommunale
Einrichtungen.
Der
Schützenmeister
1. Der
Schützenmeister (SM) ist Hauptverantwortlicher für die Organisation der
Traditionsarbeit in der Gilde. Er leitet als Verantwortlicher die
Arbeitsgruppen und ist in seiner Funktion der Vorsitzende des
Festausschusses.
2. Als Vorsitzender des Festausschusses leitet er den Festausschuss auf
Grundlage der Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
3. Er ist verantwortlich für die Organisation und Planung des
Schützenfestes der PSG und bereitet in Zusammenarbeit mit dem Vors. und
dem SchM notwendige Verträge vor.
4. Er organisiert und koordiniert die Teilnahme der Gilde an
Schützenfesten und Vereinshöhepunkten befreundeter Schützenvereine und
Gilden in einer repräsentativen Beteiligung.
Der
Sportleiter
1. Der
Sportleiter (SpL) ist verantwortlich für die Organisation und
Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in der Gilde.
Insbesondere hat er die Starterlaubnis für die Schützen der PSG zu
planen, im Vorstand abzustimmen und an übergeordnete Dachverbände
fristgemäß zu melden. Die geplanten Schützen sind davon rechtzeitig zu
informieren.
2. Bei Wettkämpfen, die auf dem Schießstand durchgeführt werden, ist er
verantwortlich für die organisatorische Absicherung des
Wettkampfbetriebes.
3. Der SpL ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des
Schießstandes und für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim
Umgang und der Aufbewahrung von Waffen und Munition.
4. Er ist verantwortlich für die materielle Absicherung des
Schießbetriebes.
5. Er ist verantwortlich für die Organisation des Schießbetriebes -
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Bei Wettkämpfen, die einer Bezuschussung unterliegen, arbeitet er dem
SchM die notwendigen Unterlagen zu.
7. Er stellt zu Beginn des Geschäftsjahres einen Trainings- und
Wettkampfplan auf Grundlage der Sportordnung der PSG auf und
unterbreitet diesen Plan als Beschlussvorlage dem Vorstand.
8. Er bereitet für den Vorstand Beschlussvorlagen für Materialkäufe, die
den Schießstand betreffen, bzw. für Sportwaffen vor, und arbeitet dem
SchM die benötigten Unterlagen für eine Bezuschussung zu.
9. Der SpL ist für die Planung und Organisation der Aus- und
Weiterbildung der Trainer, FÜL u. Schießleiter zuständig. Dieses ist in
die Jahresplanung mit aufzunehmen und entsprechend der Meldefristen an
die Dachverbände als Bedarf zu melden.
Der
Jugendleiter
1. Der
Jugendleiter (JL) organisiert und leitet die schießsportliche Arbeit mit
den Kindern und Jugendlichen im Verein. Er ist verantwortlich für die
Einhaltung der waffenrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Schießens
von Kindern und Jugendlichen.
2. Der JL ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit an den
Schulen und Einrichtungen zur Werbung von neuen Mitgliedern.
3. Er ist verantwortlich für die Verbindung zu Institutionen und
Einrichtungen, die für Kinder- und Jugendarbeit verantwortlich sind, und
hat hier bei entsprechenden Veranstaltungen die Interessen des Vereines
zu vertreten.
4. Der JL hat die Kinder- und Jugendarbeit im Verein jugendgemäß zu
gestalten und dem Vorstand zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres einen
detaillierten Arbeitsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Der JL erarbeitet alle Unterlagen, die eine Bezuschussung der
Jugendarbeit betreffen, und leitet diese vollständig dem SchM zu.
Mitglieder des erweiterten Vorstandes:
Die
Kompaniechefs
1. Die
Kompaniechefs (KC) leiten ihre Kompanie und sind den Mitgliedern ihrer
Kompanie für diese Aufgabenerfüllung rechenschaftspflichtig. Sie führen
einen Offiziersdienstgrad.
2. Als Mitglieder des erweiteten Vorstandes unterrichten sie die
Mitglieder ihrer Kompanie wahrheitsgetreu und objektiv von
Vorstandsbeschlüssen und beraten diese mit den Mitgliedern ihrer
Kompanie.
3. Sie sind verantwortlich für die Organisation und Aufgabenerfüllung,
die sich für ihre Kompanie aus der Umsetzung von Beschlüssen des
Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und der MV ergeben. Insbesondere
organisieren und überwachen sie die Beitragszahlung ihrer
Kompaniemitglieder auf der Grundlage der Finanzordnung der PSG.
Funktionsträger der Gilde:
Der
Vorsitzende der Revisionskommission
1. Der
VRK leitet die Revisionskommission und ist verantwortlich für die
Kontrolle des Vorstandes bei der Umsetzung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung.
2. Die speziellen Aufgaben ergeben sich aus der Finanzordnung der PSG.
3. Der VRK hat der Mitgliederversammlung über seine Aufgabenerfüllung
Bericht zu erstatten.
Der
Adjutant
1. Der
Adjutant (Adj.) kann vom Vorsitzenden in sein Amt berufen werden und hat
ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Er ist kein
Stellvertreter des Vorsitzenden und nicht rechtsfähig.
2. Er kann auf Wunsch des Vorsitzenden diesen bei der Erfüllung seiner
Amtsgeschäfte begleiten.
3. Der Adjutant begrüßt und betreut bei Schützenfesten und
Vereinshöhepunkten die Gäste der Gilde und des Vorsitzenden.
Die
Fahnenjunker der Gilde
1. Die
Fahnenjunker (FJ) der Gilde werden auf Beschluss der Kompanien der Gilde
in ihre Funktion berufen. Die Beschlussvorlage legt der Kompaniechef der
jeweiligen Kompanie vor. Sie führen einen Unteroffiziersdienstgrad.
2. Die FJ tragen die Gildefahnen und Kompaniefahnen zu Schützenfesten
und Vereinshöhepunkten sowie bei öffentlichen Anlässen, an denen die
Gilde teilnimmt. Bei Verhinderung haben sie eigenverantwortlich und
fristgemäß (7 Tage vor Veranstaltung) für Ersatzfahnenträger zu sorgen.
3. Die Fahnenjunker haben die Fahnen der Gilde bei Veranstaltungen zu
sichern und sind für ihre ordnungsgemäße Aufbewahrung und sichere
Lagerung persönlich verantwortlich.