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0.
Sinn und Zweck dieses
Anhanges zur gegebenen Satzung des Vereins ist es, den Vereinsmitgliedern
bindende Richtlinien zu geben über:
-
die bestehenden Kompanien,
-
das Aufnahmeverfahren,
-
Wechsel der Kompanie
innerhalb der Gilde,
-
das Tragen von Uniformen,
-
die Teilnahme am
Königsschießen der Kompanien,
-
die Teilnahme am
Königsschießen der Gilde,
-
Beförderungen und
Ernennungen,
-
Das Tragen von Dienstgrad-
und Dienststellungsabzeichen,
- die Verleihung und das Tragen von Ehrenzeichen.
- den Ablauf des Kommers, des Zeremoniells sowie des Bataillonskönigs- und
Adlerkönigsschießen.
1.
Die bestehenden Kompanien
Die Privilegierte Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL
e.V. besteht aus den nachfolgend genannten Kompanien:
-
der Fahnenkompanie,
-
der Jägerkompanie,
-
der Grenadierkompanie,
-
der Frauenkompanie.
-
der Sportkompanie.
2.
Das Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag wird bei
dem Hauptmann / Kompanieführer
der
Kompanie eingebracht, welcher man beitreten möchte.
Die Kompanieführung entscheidet über den Antrag und
reicht ihn bei positivem Entscheid zur nächsten Vorstandssitzung zwecks
Bestätigung durch den Vorstand bei diesem ein.
Der Vorstand entscheidet lt. § 3 der Satzung
endgültig über die Aufnahme.
Wechsel der Kompanie innerhalb der Gilde
Jedes Mitglied einer Männerkompanie hat das Recht, aus
triftigen Gründen einmal während seiner Vereinszugehörigkeit die
Kompaniezugehörigkeit zu wechseln. Ein Wechsel von einer uniformierten
Kompanie zur nicht uniformierten Sportkompanie ist nicht möglich. Ein
Wechsel von der Sportkompanie zu einer uniformierten Kompanie ist hingegen
jederzeit möglich.
Der Aufnahmeantrag wird bei dem Hauptmann /
Kompanieführer der Kompanie
eingebracht, welcher man künftig beitreten möchte.
Die Kompanieführung entscheidet über den Antrag und
reicht ihn bei positivem Entscheid zur nächsten Vorstandssitzung zwecks
Bestätigung durch den Vorstand bei diesem ein.
4.
Das Tragen von Uniformen
Jedes Mitglied der Privilegierten Schützengilde 1718
Kirchhain/ NL e.V. hat das Recht, die in der Satzung des Vereins für die
jeweilige Kompanie festgeschriebene Uniform zu tragen.
Fahnenkompanie: Uniform bestehend aus:
-
dunkelgrünem Schützenhut mit Kokarde,
-
grünem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,
-
schwarzer Hose,
-
schwarzen Schuhen
-
weißem Oberhemd,
-
weißen Handschuhen
und
-
grünem Binder mit Schützenemblem / ggf.
Königsemblem.
Jägerkompanie:
Uniform bestehend aus:
-
grünem Schützenhut mit Kokarde,
-
grünem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,
-
schwarzer Hose,
-
schwarzen Schuhen,
-
weißem Oberhemd,
-
weißen Handschuhen
und
-
grünem Binder mit Schützenemblem / ggf.
Königsemblem.
Grenadierkompanie: Uniform bestehend aus:
-
grünem Schützenhut mit Kokarde,
-
grauem Schützenrock mit dunkelgrünen Aufschlägen,
-
schwarzer Hose,
-
schwarzen Schuhen,
-
weißem Oberhemd,
-
weißen Handschuhen
und
-
grünem Binder mit Schützenemblem / ggf.
Königsemblem.
Frauenkompanie: Tracht bestehend aus:
-
grauer Trachtenjacke,
-
roter Trachtenweste mit moosgrünem Revers,
-
moosgrünem ausgestellten Trachtenrock,
-
weißer Bluse,
-
schwarzen Schuhen,
-
langer schwarzer Hose.
-
Modisch angepasster Trachtenlook.
-
Accessoires: Buntes Halstuch und rot-weißer Schirm.
Es ist bei allen öffentlichen Auftritten zu beachten,
dass ein einheitliches
Erscheinungsbild der Kompanie gewährleistet ist.
Sportkompanie:
Für die Sportkompanie entfällt die generelle Pflicht zur
Uniformierung.
-
Für die Teilnahme von Mitgliedern der Sportkompanie an Ein- und
Ausmärschen,
öffentlichen Auftritten und Wettkämpfen ist das Tragen
nachfolgender Kleidung
obligatorisch:
- Weißes Oberhemd bzw. T-Shirt mit Vereinslogo.
- Lange schwarze Hose.
- Grünem Binder mit Schützenemblem.
- Grüne Schützenweste mit Vereinslogo.
- Schwarze Halbschuhe.
- Vereins – Basecap mit Schützenlogo.
Es ist darauf zu achten, dass ein
einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist.
Für die Schützenkameraden, für die aus Altersgründen
die Pflicht der Uniformierung entfällt, ist zu festlichen Anlässen sowie den
Ein- und Ausmärschen folgende Anzugsordnung festgelegt:
-
Dunkelgrüner Schützenhut mit Kokarde,
-
schwarzer Anzug,
-
schwarze Schuhe,
-
weißes Oberhemd,
-
weiße Handschuhe
und
-
grüner Binder mit Schützenemblem.
Die Jugendgruppe setzt sich aus den Mitgliedern der
Kompanien zusammen und ist dementsprechend kompaniegemäß uniformiert.
Alle Vereinsmitglieder (ausgenommen der
nichtuniformierten Sportkompanie) der Privilegierten Schützengilde 1718
Kirchhain/ NL e.V. tragen am linken Ärmel ihres Schützenrockes das
Vereinsabzeichen der Gilde.
5.
Die Teilnahme am Königsschießen der Kompanien
Die Teilnahme am Königsschießen der Kompanie ist das
Recht und die Pflicht eines jeden Mitgliedes der jeweiligen Kompanie.
Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen der
Kompanie ist die erfolgte Beitrags-zahlung mindestens bis zum aktuellen
Monat des laufenden Jahres.
Die Proklamation der Kompaniekönige erfolgt in Uniform
zum Kommersabend des Schützenbataillons.
6.
Die Teilnahme am Königsschießen und Adlerschießen
der Gilde
Die Teilnahme am Königsschießen und am Adlerschießen
der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. ist das Recht und
die Pflicht eines jeden ordentlichen uniformierten Mitgliedes der Gilde.
Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen und
Adlerschießen der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum
aktuellen Monat des laufenden Jahres.
Das Bataillons-Königsschießen findet generell in
Uniform statt. Somit können Mitglieder der Sportkompanie als
nichtuniformierte Mitglieder der Schützengilde
nicht am Schießen um die Königswürde teilnehmen.
Die Proklamation der Schützenkönigin / des
Schützenkönigs sowie des Adlerkönigs erfolgt am Samstagabend in voller
Uniform zum Schützenball des Bataillons.
7.
Beförderungen und Ernennungen
Nach alter Tradition können Schützen, d.h. Mitglieder
des Vereins, wegen besonderer Verdienste, Aufgabenbereiche innerhalb der
Vereinsführung und aus Gründen der zeitlichen Zugehörigkeit zum Verein zu
Dienstgraden und Dienststellungen befördert oder ernannt werden (außer
Sportkompanie).
Als Dienstgrade gibt es:
-
Schützen, Jäger, Grenadiere,
-
Oberschützen, Oberjäger, Obergrenadiere, (d.h.
Gefreite)
-
Unteroffiziere,
-
Feldwebel,
-
Oberfeldwebel,
-
Stabsfeldwebel,
-
Leutnant,
-
Oberleutnant,
-
Hauptmann,
-
Major (
als Bataillonskommandeur).
Als Dienststellungen gibt es:
-
Hauptfeldwebel,
-
Fahnenjunker,
-
Fahnenbegleiter,
-
Adjutant,
-
Kompanieführer.
Alle Beförderungen, insbesondere aber die
Offiziersbeförderungen, müssen in einem gesunden Verhältnis zu den
Kompaniestärken stehen und haben nur Gültigkeit, wenn sie offiziell
ausgesprochen werden.
Gefreite bis einschließlich Stabsfeldwebel werden von
den Kompanieführern vorgeschlagen und von dem Führer des uniformierten Corps
(Bataillonskommandeur) befördert, ohne dass ein weiteres Gremium darüber
entscheidet.
Die Kompanieführer haben bei ihren Vorschlägen die
nötige Sorgfalt walten zu lassen.
Über alle Beförderungen und Ernennungen zu
Offiziersdienstgraden bis einschließlich Hauptmann, zu Hauptfeldwebel,
Adjutant, Fahnenjunker und Kompanieführern hat einzig und allein der
Vereinsvorstand nach schriftlich eingebrachtem Vorschlag durch den
Bataillons-kommandeur zu entscheiden.
Die Vorschläge haben bis spätestens vier Wochen vor dem
jeweiligen Schützenfest vorzuliegen.
Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:
Beförderungen zum:
a) Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade:
Mindestmitgliedschaft im Verein über 3 Jahre.
Abstand zur letzten Beförderung mindestens 3 Jahre.
b) Leutnant: Mindestmitgliedschaft zum Verein über 3
Jahre.
c) Oberleutnant:
frühestens 5 Jahre nach der Beförderung zum Leutnant.
d) Hauptmann: Nur
nach 5-jähriger Tätigkeit als Kompanieführer oder 3-jähriger Tätigkeit als
Adjutant im Range eines Oberleutnants. Anspruch auf einen Adjutanten hat nur
der Bataillonsführer.
Ausnahmen zu o.g. Regelungen können nur wegen
außerordentlicher Verdienste um den Verein gemacht werden. Hierüber hat
einzig und allein der geschäftsführende Vorstand zu befinden.
Ernennungen zum:
e) Hauptfeldwebel:
Vorschlag nur möglich nach vorherigem Mehrheitsbeschluss durch die
Versammlung der jeweiligen Kompanie.
f) Adjutant: Nur
wenn sie einen Offiziersdienstgrad tragen oder dazu befördert werden können.
g) Kompanieführer:
Nur nach Mehrheitsbeschluss durch die jeweilige Kompanieversammlung und
Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand. Für die Dauer dieser
Tätigkeit ist er einem Hauptmann gleichgestellt. Erfüllt er die Bedingungen
nicht nach Ziffer d) dieses Absatzes, dann tritt er in den Dienstgrad
zurück, in den er befördert wurde.
Der Königsadjutant genießt eine Sonderstellung. Seine
Wahl und die Bestimmung seines Dienstgrades sowie eventuelle Beförderungen
obliegen ausschließlich dem geschäftsführenden Vorstand. Gibt er seine
Tätigkeit auf, entscheidet dieser ebenfalls über seine weitere Verwendung
und über den dann zu führenden Dienstgrad.
Der Träger der Bataillonsfahne hat so lange den
Dienstgrad eines Leutnants inne, wie er die Tätigkeit des Fahnenjunkers
ausübt. Nach 5-jähriger Tätigkeit als Bataillonsfahnenträger behält er den
Offiziersdienstgrad bei.
Die Stabsoffiziere werden von der Offiziersversammlung
und vom erweiterten Vorstand bestätigt.
8.
Das Tragen von Dienstgrad- und
Dienststellungsabzeichen
Um die Einheitlichkeit im Verein zu gewährleisten, sind
ausschließlich folgende Dienstgradabzeichen zu tragen:
Dienstgradabzeichen
für:
Schütze / Jäger / Grenadier: Schulterstücke 3-streifig,
grün.
Oberschütze /Oberjäger /Obergrenadier:
Schulterstücke 3-streifig, grün + 1 silberner / goldener Stern.
Unteroffiziere:
Schulterstücke 4-streifig, außen zwei Streifen silber- /goldfarbig, innen
zwei Streifen grün.
Feldwebel:
Schulterstücke 4-streifig, unten geschlossen,
außen zwei Streifen silber- / goldfarbig, innen zwei Streifen grün +
1 silberner / goldener Stern.
Oberfeldwebel: wie
Feldwebel, + 2 silberne /
goldene Sterne.
Stabsfeldwebel:
wie Feldwebel, + 3 silberne /
goldene Sterne.
Leutnant:
Schulterstücke 4-streifig, Fahnenkompanie und Grenadiere goldfarbig.
Jägerkompanie silberfarbig /grün durchwirkt.
Oberleutnant: wie
Leutnant, + 1 goldener Stern.
Hauptmann: wie
Leutnant, + 2 goldene Sterne.
Major: geflochtene
Schulterstücke, silberfarbige Soutache.
Zur Uniform der Offiziere gehört die silber- bzw.
goldfarbene Fangschnur, angebracht an der rechten Schulter des
Schützenrockes.
Zur Ausrüstung des Offiziers gehört der Säbel.
Fahnenträger / Fahnenbegleiter: zu den entsprechenden Schulterstücken die silber- bzw. goldfarbige
Fangschnur. Fahnenträgersymbol am linken Ärmel des Schützenrockes.
Hauptfeldwebel: zu
dem entsprechenden Dienstgrad an jedem Unterarm des Schützenrockes 2
Silberlitzen.
Adjutant: zu dem
entsprechenden Dienstgrad die silberfarbige Adjutantenschnur.
Für die Mitglieder der Sportkompanie ist das Tragen von
Dienstgrad- und Dienststellungs-abzeichen nicht obligatorisch.
9.
Verleihung und Tragen von Ehrenzeichen,
Verdienstorden und Schießauszeichnungen
Zur Vereinheitlichung der Verleihung und des Tragens
von Ehrenzeichen, Verdienstorden und Schießauszeichnungen, die nur im
Original getragen werden dürfen, gilt folgende Regelung:
a)
Ehrenzeichen:
Ehrenzeichen sind die goldene und silberne Vereinsnadel
wird nur an den jeweils scheidenden König (Batl.) und an Ehrenmitglieder
verliehen. Die silberne Vereinsnadel an verdiente Vereinsmitglieder. Die
Entscheidung hierüber obliegt in jedem Fall dem erweiterten Vorstand.
Für 40- bzw. 25-jährige Vereinszugehörigkeit wird die goldene bzw. silberne
Jubiläumsnadel durch den Vorstand verliehen.
b)
Verdienstorden:
c)
Schießauszeichnungen:
Schießauszeichnungen, die im
Rahmen der Kompanien erworben wurden, werden von den Kompanien,
Schießauszeichnungen, die im Rahmen des Vereins erworben wurden, werden von
dem Bataillonsführer verliehen.
Schützenschnüre und zugehörige Eicheln können nur
bei KK-Wettbewerben auf Vereinsebene erworben werden. Sie werden mit Urkunde
verliehen.
Getragen werden die Auszeichnungen wie folgt:
a)
Ehrenzeichen:
nur das jeweils höhere am linken
Rockaufschlag
10.
Ablauf des Kommers, des Zeremoniells sowie des
Bataillonskönigs- und des
Adlerkönigsschießens
Ablauf des gesamten Kirchhainer Schützenfestes
Das Kirchhainer Schützenfest wird alljährlich am zweiten bzw. dritten
Wochenende des Monats Juli
durchgeführt. Begründete Ausnahmen davon werden durch den Vorstand
festgelegt und von der Versammlung beschlossen.
Das Fest wird traditionell eröffnet um 18.45 Uhr mit dem Antreten der Schützenkompanien vor dem Schützenheim, dem feierlichen Ausbringen der Fahnen und Wappen aus dem Schützenheim, dem Hissen der Fahnen vor dem Schützenheim und einem Salutschuss aus der Traditionskanone des Schützenbataillons.
Ab 19.00 Uhr findet der traditionelle Kommers des Schützenbataillons im Schützenheim statt.
Der Ablauf des Kommersabends wird durch eine gesonderte Festlegung geregelt.
Der Schützenfestsamstag beginnt um 17.00 Uhr mit dem Königsschießen der Kirchhainer Schützen. Zuerst schießen die Frauen, danach die Männer um die Königswürde.
Im Anschluss an das Königsschießen wird das Adlerschießen des Bataillons durchgeführt.
Der Ablauf des Königsschießens sowie des Adlerschießens werden in gesonderten Festlegungen geregelt.
Der Schützenfestsonntag beginnt um 10.45 Uhr mit dem Sammeln der Kirchhainer Schützen vor dem Schützenheim.
11.00 Uhr Königsfrühstück im Schützenheim. Ausrichter ist das scheidende Königshaus.
12.15 Uhr Abholen des neuen Königshauses 2016.
14.00 Uhr Aufmarsch der Kirchhainer Schützengilde mit den Gastvereinen auf dem Marktplatz mit Ansprache und Kranzniederlegung. Anschließender Ausmarsch zum Schützenheim und Salutschießen mit der Traditionskanone ( 3 Ladungen ).
15.00 Uhr Beginn des Schießens auf die Festscheibe.
15.00 Uhr Kaffee und Kuchen bei Blasmusik.
17.00 Uhr Siegerehrung zur Festscheibe.
19.00 Uhr Offizielle Beendigung des Schützenfestes mit dem Einholen der Beflaggung am Schützenheim sowie dem Einbringen der Kompanie- und Bataillonsfahnen in das Schützenheim.
Durchführung des Kommers der PSG 1718 Kirchhain/ NL
e.V.
Die Teilnahme am Kommers-Abend der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen Mitgliedes der Gilde.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kommers der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.
Der Kommers des Schützenbataillons findet der Tradition gemäß für alle uniformierten Kompanien generell in Uniform statt.
Ablauf des Abends:
Vereinsinterner Teil:
- Begrüßung der Mitglieder durch den Kommandeur bzw. 1.Vorsitzenden der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.
- Ehrung verdienter Mitglieder durch den Vorstand der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V. durch den 1.Vorsitzenden.
- Ehrung von Mitgliedern mit der Übergabe von erreichten sportlichen Auszeichnungen (Urkunden und Abzeichen) durch den Sportleiter und den 1.Vorsitzenden.
- Beförderung von Schützenkameradinnen und Schützenkameraden der einzelnen Kompanien durch die Kompanieführer.
- Proklamation der Kompaniekönige.
Öffentlicher Teil:
Durchführung des Zeremoniells der PSG 1718
Kirchhain/ NL e.V.
Die Teilnahme am Aufmarsch der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. am Schützenfest-Sonntag ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen Mitgliedes der Gilde.
Der Aufmarsch des Schützenbataillons findet der Tradition gemäß für alle uniformierten Kompanien generell in Uniform statt. Die nicht uniformierten Mitglieder der Schützengilde tragen die lt. Satzungsanhang für Auftritte vorgesehene festgelegte Vereinskleidung.
Ablauf des Zeremoniells auf dem Marktplatz
Kirchhain:
14.00 Uhr Aufmarsch der Kirchhainer Schützen und aller Gastvereine auf dem Marktplatz im OT Kirchhain.
- Begrüßung der Gastvereine, Bürger und Gäste durch den Kommandeur der Gilde.
- Empfang und Vorstellung des Königshauses auf dem Marktplatz.
- Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Doberlug-Kirchhain.
- Grußworte auswärtiger Gastvereine.
- Überreichen der Jubiläums-Schleifen an die Fahnenabordnungen der Vereine.
- Kranzniederlegung mit anschließendem Salutschießen.
- Ausmarsch aller Schützengilden, Vereine und Bürger mit Musik zum Schützenheim.
15.00 Uhr Salutschießen mit der Traditionskanone vor dem Schützenheim.
19.00 Uhr Beenden des Schützenfestes mit dem Einbringen der Fahnen in das Ruhequartier im Schützenheim.
Durchführung des Königsschießens der PSG 1718
Kirchhain/ NL e.V.
Die Teilnahme am Königsschießen der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V.
sind das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen uniformierten Mitgliedes der Gilde.
Frauen- und Männerkompanien schießen getrennt um die Königinnen-/Königswürde.
Damit setzt sich das jeweilige Königshaus der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V. wie folgt zusammen:
- der Schützenkönigin, mit 1. Prinzessin und 2. Prinzessin.
- dem Schützenkönig mit 1. Ritter und 2. Ritter.
Voraussetzung für die Teilnahme am Königsschießen der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.
Die Königsscheibe für das laufende Jahr wird von der/vom jeweiligen Vorjahreskönigin bzw. Vorjahreskönig gestiftet.
Die Höhe des Teilnehmer-Betrages für das Bataillonskönigsschießen wird jährlich vom Vorstand der Schützengilde neu festgelegt.
Das Bataillons-Königsschießen findet der Tradition gemäß generell in Uniform statt.
Somit können Mitglieder der Sportkompanie als nichtuniformierte Mitglieder der Schützengilde nicht am Schießen um die Königswürde teilnehmen.
Durchführungsmodus (gilt für das Königsschießen der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.):
Ablauf:
- Bolzenziehen für alle Teilnehmer am Schießen mit Zahlen des Einsatzes.
-
Königsschießen mit dem Karabiner – KK - 22 lfB
(1 Schuss) auf die
Königsscheibe in der Reihenfolge der gezogenen Bolzennummer.
(Entfernung 25 m.)
- Das Königsschießen erfolgt für alle Teilnehmer aufgelegt. Es sind hierbei keine bei offiziellen Wettbewerben möglichen Hilfsmittel wie Schießwesten, Schießbrillen, Diopter, Fernrohre, etc. erlaubt.
- Die
Frauen beginnen mit dem Schießen um den Titel. Darauf folgt das Schießen der
Männer.
Den ersten Schuss auf die Königsscheibe setzt der/die Vorjahreskönig/in, unabhängig von der von ihm/ihr gezogenen Bolzennummer.
Die Könige/Königinnen der beiden Vorjahre haben das Recht, im Fall eines wiederholten besten Schusses beim Königsschießen, auf zwei Jahre die erneute „Königswürde“ ablehnen zu dürfen. D.h. auch bei einem erneuten besten Schuss auf die Königsscheibe können sie während dieser beiden Jahre bei einer Ablehnung den Rang des 1.Ritters / der 1.Prinzessin bekleiden. Schützenkönig/in wäre in diesem Fall der/die reale 1.Ritter / 1.Prinzessin.
Die Proklamation des neuen Königshauses erfolgt offiziell am Abend zum öffentlichen Schützenball der Schützengilde.
Durchführung des Adlerschießens der PSG 1718
Kirchhain/ NL e.V.
Die Teilnahme am Adlerschießen der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/ NL e.V. ist das Recht und die Pflicht eines jeden ordentlichen uniformierten Mitgliedes der Gilde.
Frauen und Männerkompanien schießen gemeinsam um den Titel des Adlerkönigs bzw. der Adlerkönigin.
Voraussetzung für die Teilnahme am Adlerschießen der Gilde ist die erfolgte Beitragszahlung mindestens bis zum aktuellen Monat des laufenden Jahres.
Die Höhe des Teilnehmer-Betrages für das Adlerschießen wird jährlich vom Vorstand der Schützengilde neu festgelegt.
Das Bataillons-Adlerschießen findet der Tradition gemäß generell in Uniform statt.
Somit können Mitglieder der Sportkompanie als nichtuniformierte Mitglieder der Schützengilde nicht am Schießen um den Titel des Adlerkönigs teilnehmen.
Durchführungsmodus (gilt für das Adlerschießen der PSG 1718 Kirchhain/ NL e.V.):
Das Adlerschießen wird nach dem k.o.-System durchgeführt.
Alle Schützen/-innen beteiligen sich generell am 1. Durchgang des Schießens.
Alle Schützen/-innen, die die Krone des Adlers abgeschossen haben, beteiligen sich am
2. Durchgang des Schießens.
Alle Schützen/-innen, die wieder die Krone des Adlers abgeschossen haben, beteiligen sich am 3. Durchgang des Schießens, usw.
Bis nur noch ein Schütze übrig geblieben ist – der Sieger d.h. der neue Adlerkönig.
Dieser Satzungsanhang in der bestehenden Form ist auf
der Mitgliederversammlung der Privilegierten Schützengilde 1718 Kirchhain/
NL e.V. vom 04.11.2016 beschlossen worden.
F.d.R.:
gez.
Wolfgang Homagk
Schriftführer
gez. Günter Voigt
gez. Ullrich Wienert
1.Vorsitzender
Schützenmeister